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Schornsteinfegerteam Jens Untermair

Klimaschutzprogramm und Ölheizungen

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Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun? Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für Ölheizungen?

Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden - auch über das Jahr 2026 hinaus.

Was muss ich jetzt machen?

Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.

Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effzientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. 

Bekomme ich noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponente. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Diese werden voraussichtlich im Januar 2020 bekanntgegeben. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Ich will jetzt meine Ölheizung modernisieren: Was ist mit der Einbindung Erneuerbarer Energien?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2 -Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2 -Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen.

Dazu berät Sie gerne Ihr Schornsteinfeger

 

Weitere Informatinen finden Sie außerdem unter: www.zukunftsheizen.de

 





Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Jens Untermair

Schornsteinfegermeister / Gebäudenergieberater HWK / Brandschutzfachkraft TÜV
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