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Schornsteinfegerteam Jens Untermair

Informationen zur Rauchmelderpflicht

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Rauchmelder hier sind Sie in der Pflicht !!!!!!!!!

 

Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen
  bis Juli 2012

 

Wichtige Informationen für Vermieter

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter des Hauses oder der Wohnung verantwortlich. Der Vermieter hat neben der Pflicht zur Installation auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen.  

Andernfalls haftet der Vermieter wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (Auswahlverschulden). Will der Vermieter die Haftung daher mit einiger Sicherheit abwälzen, empfiehlt es sich, eine ausgewiesene Fachfirma zu beauftragen

 

Kostenumlage auf den Mieter
Die Kosten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen: Die Installationskosten wegen Steigerung der Sicherheit der Wohnung gemäß BGB-Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete (maximal 11% der Investitionskosten jährlich).

 Die Wartungskosten darf der Vermieter ebenfalls umlegen, jedoch auf die Nebenkosten (Betriebskosten), die er jährlich abrechnet.

 

 

Wir bieten Ihnen einen außerordentlichen Service, lassen Sie sich beraten






Bundesland: Rheinland-Pfalz
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Jens Untermair

Schornsteinfegermeister / Gebäudenergieberater HWK / Brandschutzfachkraft TÜV
Casinostraße 15
56154 Boppard
Tel.: 06742-82361 oder 01706249898
Fax.: 06742-896549
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Mobil.: Mitarbeiter: 01634708669

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